Schulgemeinschaftsausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das zentrale Gremium, in dem Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen gemeinsam wichtige Entscheidungen für das Schulleben treffen.

Anliegen und Themen können gerne den Vertreter:innen übermittelt werden.

Schüler:innenvertretung

  • Jakob Baischer, Schulsprecher

  • Hanna Hompoth, 1. Schulsprecherstellvertreterin

  • Sophia Strobl, 2. Schulsprecherstellvertreterin

Elternvertretung

  • Eva Freistetter, Obfrau, Mail

  • Franz Baischer, Kassier

  • Melanie Uttenthaler, Mitglied

Lehrer:innenvertretung

  • Mag. Doris Kappel

  • Mag. Jürgen Übelsbacher

  • Mag. Bernd Jakob

Aufgaben des SGA

  1. Schulalltag

    Neben Unterrichtsfragen stehen auch pädagogische Themen im Mittelpunkt.

  2. Hausordnung

    Der SGA diskutiert und beschließt die Regeln für das gemeinsame Zusammenleben an unserer Schule.

  3. Schulveranstaltungen

    Von Wandertagen über Sportwochen bis zu Exkursionen – der SGA plant und entscheidet mit. Bei Bedarf können Schüler:innen auch Förderungen beim Elternverein beantragen.

  4. Gesundheit & Wohlbefinden

    Gemeinsam werden Workshops und Vorträge organisiert. Bei schulischen Gesundheitsfragen unterstützt der SGA die Schulärztin.

Entscheidungen

Alle drei Gruppen – Lehrer:innen, Schüler:innen und Eltern – haben eine gleichwertige Stimme. Der Direktor hat eine beratende Stimme und achtet auch darauf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Der SGA sorgt dafür, dass alle Beteiligten mitreden und gemeinsam Verantwortung übernehmen, damit unsere Schule ein Ort des guten Miteinanders bleibt.

Mitwirken

Wir freuen uns über Engagement!

Schülervertretung

Die Schüler:innenvertretung wird jedes Jahr Anfang Oktober gewählt. Alle Schüler:innen der HAK und HAS können sich in die Wahlliste im Sekretariat eintragen.

Elternvertretung

Bitte nehmen Sie mit dem Elternverein Kontakt auf. Sie können sich gerne an die Schule wenden, um die Kontaktdaten zu erhalten.

Lehrervertretung

Die Lehrerinnen und Lehrer wählen alle zwei Jahre ihre Vertretung im SGA.