Hausordnung

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  1. Grundsätzliches

    Der Geltungsbereich dieser Hausordnung erstreckt sich auf alle Räumlichkeiten und Liegenschaften der Handelsakademie und Handelsschule Braunau am Inn. Sie gilt für alle Schüler:innen der HAK / HAS Braunau sowie für die Studierenden der Abendschule und regelt wichtige schulische Belange und das Zusammenleben aller am Schulleben beteiligten Personen.

  2. Verpflichtungen bei Abwesenheit und Abmeldung vom Unterricht

    Die Abwesenheit eines Schülers / einer Schülerin vom Unterricht ist schriftlich von den Erziehungsberechtigten zu begründen. Bei eigenberechtigten Schüler:innen erfolgt die Begründung durch den Schüler / die Schülerin selbst. Bei einer Abwesenheit ist vor der ersten Unterrichtsstunde das Sekretariat von einer / einem Erziehungsberechtigten telefonisch oder per Mail zu benachrichtigen.

    Bei Abmeldungen während der Unterrichtszeit ist die Lehrkraft der darauffolgenden Unterrichtseinheit oder der Klassenvorstand nachweislich per Unterschrift auf dem entsprechenden Formular zu informieren.

  3. Pausen

    In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden! Zu Beginn der Unterrichtsstunde sind die Schüler:innen pünktlich in ihren Unterrichtsräumen.

  4. Nahrungsaufnahme

    Grundsätzlich sind dafür die Pausen vorgesehen. Essen ist während des Unterrichts im Allgemeinen nicht erlaubt. In besonderen Fällen (z.B. bei mehrstündigen Schularbeiten) können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Getränke dürfen aus Gefäßen mit Schraubverschluss konsumiert werden. Mittagessen ist nur in der Aula erlaubt.

  5. Drogen, Alkohol- und Nikotinkonsum

    Der Gesetzgeber verbietet das Rauchen, die Einnahme von Drogen und Alkohol im Schulgebäude (auch in den WC-Anlagen) und auf den Liegenschaften der Schule sowie bei Schulveranstaltungen jeglicher Art. Ebenso verboten sind Snus, E-Zigaretten oder ähnliche nikotinhaltige Substanzen.

  6. Hausschuhe

    Zur Schonung des Bodenbelages sind von den Schüler:innen im Schulgebäude Hausschuhe zu tragen. Hausschuhe müssen klar von Straßenschuhen unterscheidbar sein.
    Bei jedem Verlassen und Betreten des Schulgebäudes durch den Haupteingang sind die Schuhe zu wechseln.

  7. Freistunden

    In den Freistunden steht den Schüler:innen die Pausenhalle zur Verfügung, bei Schönwetter auch der befestigte Innenhof.

  8. Klassenordnungsdienste

    Für jede Klasse bestimmt der Klassenvorstand zu Schuljahresbeginn wöchentlich wechselnde Klassenordner:innen. Diese sorgen für die Reinhaltung des Klassenzimmers und das Löschen der Tafel. Kreide und Handtücher sind im Sekretariat rechtzeitig zu besorgen.
    Die Klassenordner:innen sind für die Mülltrennung verantwortlich.
    Aus Energiespargründen müssen die Fenster beim Verlassen der Klasse geschlossen werden.

  9. Folgemaßnahmen bei Beschädigungen

    Jede Beschädigung ist unverzüglich im Sekretariat zu melden, außerhalb der Öffnungszeiten bei der Lehrkraft.
    Der Verursacher / die Verursacherin ist bei Schäden, die nicht durch längere Abnützung entstanden sind, zum Schadenersatz verpflichtet.

  10. Mobiltelefone

    Mobiltelefone sind während des Unterrichts im Lautlosmodus in der Schultasche zu verstauen.

  11. Schularbeiten und Tests

    Bei Schularbeiten und Tests sind alle Mobiltelefone sowie Smartwatches abzugeben und Trennwände aufzustellen

  12. Bekleidung

    Die Schüler:innen werden gebeten, sich gepflegt und adäquat zu kleiden, ähnlich wie bei einem Ferialpraktikum mit Kundenkontakt.