SGA
Aufgaben des SGA
- Der SGA entfaltet seine Tätigkeit, wenn der Schulleiter auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder aus eigenem Ermessen diesen einberuft. Der Schulleiter führt während der jährlichen Sitzungen den Vorsitz.
- Die Aufgaben des SGA umfassen einen weiten Wirkungskreis des schulischen Geschehens. Neben dem Unterricht stehen auch Erziehungsfragen im Zentrum des Interesses.
- So setzt sich der SGA auch mit den Fragen der Hausordnung an der Schule auseinander, deren einzelne Punkte er diskutiert und festlegt.
- Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich des SGA ist die Planung von Schulveranstaltungen. Dieser erstreckt sich auf Wandertage, Schulschikurse und Exkursionen. Schüler können hierfür Förderungen vom Elternverein erhalten, sofern die Begründung berechtigt ist.
- Die Fragen der Gesundheitspflege obliegen zwar in erster Linie dem Schularzt, es sei aber erwähnt, dass sich Probleme ergeben können, die die Miteinbeziehung des SGA notwendig machen.
- Es kommt jedem Mitglied der im SGA vertretenen Gruppen (Lehrer, Schüler, Erziehungsberechtigte) eine beschließende, dem Direktor eine beratende Stimme zu. Letzterer kann jedoch gegen einen Beschluss insistieren, wenn er diesen für rechtswidrig hält und die Weisungen der Schulbehörde erster Instanz einholen.
SGA-Mitglieder
SchülerInnenvertretung:
- Jakob Baischer, 4AHK
- Elias Kammerer, 4BHK
- Amir Rezahi, 4AHK
LehrerInnenvertretung:
- Mag. Doris Kappel
- Mag. Jürgen Übelsbacher
- Mag. Bernd Jakob
Elternvertretung:
- Eva Freistetter
- Franz Baischer
- Melanie Uttenthaler
Erreichbarkeit der Mitglieder über das Sekretariat: Tel.: 07722/63329, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!